Statuten des Kulturvereins Münchenwiler (KVM)

I. Zweck und Tätigkeit

Der Kulturverein Münchenwiler (KVM) ist ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Münchenwiler. Er bezweckt, das kulturelle Leben in der Gemeinde durch die Organisation, Durchführung und/oder Unterstützung von Veranstaltungen und Darbietungen zu fördern. Insbesondere soll den Kulturschaffenden der Region Beachtung geschenkt werden.
 

II. Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern und Gönnern. Der Beitritt zum Verein steht jedermann offen, auch juristischen Personen. Aktivmitglieder und Gönner verfügen über je eine Stimme.
 
Aktivmitglieder
Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Aktivmitgliedern des Vereins beschliesst der Vorstand.
Der Austritt geschieht durch schriftliche Erklärung; er kann nur auf Ende des Kalenderjahres erfolgen.
 
Gönner
Die Aufnahme geschieht durch die Entrichtung eines jährlichen Gönnerbeitrages, mindestens in der doppelten Höhe des Beitrages für Aktivmitglieder.
 

III. Finanzen

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
            a) Mitgliederbeiträgen
            b) Einnahmen aus Veranstaltungen
            c) Verkaufsprovisionen
            d) Zuwendungen von Behörden und privaten Sponsoren
 
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
 

IV. Organe

Die Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren/-revisorinnen.
 
Hauptversammlung
Alljährlich findet eine Hauptversammlung statt. Die Einladung geschieht durch einmaliges Inserat in der Lokalpresse oder durch persönliche Einladung. Die Traktanden sind bekannt zu geben.
 
Der Hauptversammlung liegen ob:
  • Die Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin, Sekretärs/Sekretärin, Kassiers/Kassierin und der übrigen Vorstandsmitglieder, sowie der Rechnungsrevisoren/-revisorinnen.
  • Der Beschluss über Voranschlag und Jahresrechnung
  • Die Festsetzung des Aktivmitgliederbeitrages
  • Die Behandlung weiterer ihr vom Vorstand unterbreiteter Geschäfte
  • Die Revision der Statuten
  • Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
 
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, mit Ausnahme der Statutenrevision und der Vereinsauflösung, für welche eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
 
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsident/Präsidentin, Sekretär/Sekretärin, Kassier/Kassierin und ein bis drei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
 
Dem Vorstand liegen ob:
  • Die Vorbereitung und Leitung der Hauptversammlung
  • Die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern
  • Die Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Die Organisation von Veranstaltungen im Rahmen des Jahresprogramms
  • Der Vollzug der Beschlüsse der Hauptversammlung
 
Präsident/Präsidentin, Sekretär/Sekretärin und Kassier/Kassierin führen kollektiv zu zweien die rechtsverbindliche Unterschrift.
 
Rechnungsrevisoren/-revisorinnen
Die Vereinsrechnung wird von zwei Rechnungsrevisoren/-revisorinnen geprüft. Sie fassen einen Bericht zuhanden der Hauptversammlung ab. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
 

V. Auflösung des Vereins

Über die Verwendung eines allfällig vorhandenen Vermögens entscheidet die Hauptversammlung im Sinne von Art. I.
 

VI. Schlussbestimmung

Vorliegende Statuten treten mit Annahme durch die Gründungsversammlung sofort in Kraft.
 
 
Münchenwiler, 5. Februar 1992                                 Die Gründungsmitglieder
 
 
KVM Statuten 19.9.07